RTV gesamt: Einstellung Sport- und Trainingsbetrieb ab dem 02.11.2020

UPDATE zum 16.12.2020
Für die Stadt Rheinbach gilt ab dem 16.12.2020 aufgrund § 9 Abs. I CoronaSchVO folgende Regelung: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen Sportanlagen unzulässig.
Die bisher geltende Ausnahme für den Individualsport entfällt somit.

Die gestrige Entscheidung der Bund-Länder-Kommission war leider aufgrund der überall rasant steigenden Fallzahlen absehbar. Ab Montag, 02.11.2020, ist der gesamte Amateursportbereich zunächst bis zum 30.11.2020 unterbrochen. Somit findet in diesem Zeitraum auch kein Trainingsbetrieb aller Abteilungen statt.
Wir hoffen darauf, dass die aktuellen Restriktionen positive Entwicklungen im Pandemiegeschehen ermöglichen. Bis auf weiteres arbeiten ganz viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer an Konzepten und Möglichkeiten, die Gemeinschaft in unserem Verein trotz und gerade wegen Corona fortzuführen und mit Trainingsmodulen auf Distanz die sportlichen Grundlagen zu erhalten.

In erster Linie ist uns allen daran gelegen, dass wir alle gesund bleiben. Schützt euch und andere, haltet Abstand und steht trotzdem zusammen.

Wir halten euch hier selbstverständlich stets auf dem Laufenden.

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