Mit Überarbeitung der bisherigen Satzung des Vereins wird ein besonderes Augenmerk auf die Vereinsjugend und ihre Beteiligungsrechte gelegt. Die Vereinsjugend ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins und führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr über den Haushalt des Vereins zufließenden Mittel unter Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Vereins. Organe der Vereinsjugend sind der Jugendvorstand und die Jugendversammlung. Der/Die Jugendleiter*in ist Vorsitzende*r des Jugendvorstandes und Mitglied des Gesamtvorstandes des Vereins. Der/Die Jugendleiter*in wird von der Jugendversammlung gewählt.

Nun gilt es, dieses auch zum Leben zu erwecken. Dazu wird demnächst zu einer Jugendversammlung eingeladen. Es wäre schön, wenn sich dazu bereits Jugendliche des Vereins an der Planung und Vorbereitung beteiligen würden.
Bitte meldet Euch dazu bei Euren Abteilungsleitungen, der Geschäftsstelle oder dem Vorstand.

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